Leistungen & Preise
Liebe Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen
um eine ergotherapeutische Behandlung zu erhalten, benötigen Sie zunächst ein ärztliches Rezept mit einer Diagnose, Angaben zum Heilmittel, Anzahl der Behandlungen sowie Ihrem Namen und Ihrer Adresse. Diese erhalten sie von Ihrem Hausarzt, Facharzt oder einem psychologischen Psychotherapeuten. Vor Beginn der Therapie schließe ich erstmal einen Behandlungsvertrag, eine Datenschutzvereinbarung und ggf. eine Schweigepflichtsentbindung und einen Honorarvertrag mit Ihnen ab, in dem sich meine Praxis dazu verpflichtet, ihre therapeutischen Leistungen zu erbringen und Sie als Patient den vereinbarten Preis unabhängig von einer Erstattung durch Ihre private (oder gesetzliche) Krankenversicherung zu zahlen.
Je nach Vertragsbedingungen übernehmen private Krankenversicherungen entweder alle oder nur teilweise Kosten für ambulante Ergotherapien auf Basis eines Rezepts. Die Höhe dieser Kostenerstattung hängt dabei von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab.
Beihilfeberechtigte Patient:innen und Patienten haben Anspruch auf Erstattungsleistungen gemäß den jeweiligen Beihilfevorschriften ihres Bundeslandes. Da diese jedoch unterschiedlich ausfallen können, kann es vorkommen, dass nicht alle Gebühren vollständig erstattet werden – eventuelle Differenzkosten müssen hierbei von Ihnen selbst getragen werden.
Ich berechne meine Preise (auf Empfehlung meines Verbandes DVE, Deutscher Verband Ergotherapie) entsprechend der Gebührenordnung für Therapeuten, 1,8 facher Satz (GebüTh) auf Grundlage der unterzeichneten Honorarvereinbarung.
Gerne erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag für Ihren Versicherer.
Weitere Informationen zur Preisgestaltung bei Privatpatienten finden Sie unter:
privatpreise.de
(eine Seite der Buchner & Partner GmbH, die die Druckversion der Gebührenordnung herausgibt)
Leider kommt es immer wieder vor, dass private Krankenversicherungen versuchen, Erstattungsbeiträge zu kürzen. Oftmals sind diese Begründungen jedoch nicht haltbar und können durch schriftlichen Einspruch angefochten werden – in diesem Fall sollten Sie sich an einen Ombudsmann wenden, der als Schlichter zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung vermitteln kann.
Mehr dazu erfahren sie hier:
pkv-ombudsmann.de
Behandlungen und Preise nach GebüTH – Gebührenübersicht für Therapeuten, 1,8 facher Satz, Einzelbehandlungen (Auszug)
- Befunderhebung, 60 Minuten: 186,12 €
- Motorisch-funktionelle Behandlung, 30 Minuten: 81,34 €
- Sensomotorisch-perzeptive Behandlung, 45 Minuten: 109,51 €
- Psychisch-funktionelle Behandlung, 60 Minuten: 137,07 €
- Hirnleistungstraining, 30 Minuten: 90,16 €
- Hausbesuch inkl. Wegegeld/Einsatzpauschale: 40,32 €
Weitere Leistungen außerhalb des Heilmittelkataloges (z.B. Beratungen, Trainings, Kurse etc.) auf Anfrage.