Heute freue ich mich ganz besonders! 🐾❤️
Für mich war von Anfang an klar: Wenn ich Alfi als Therapiehund in meiner ergotherapeutischen Arbeit einsetze, dann möchte ich das fachlich, verantwortungsvoll und im Sinne des Tierschutzes tun.
Deshalb freue ich mich sehr, dass die Voraussetzungen für die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz erfüllt sind. Mir ist dieses Thema besonders wichtig, denn die Arbeit mit einem Therapiehund bedeutet Verantwortung – gegenüber den Menschen, mit denen wir arbeiten, und vor allem auch gegenüber dem Hund.
Die Erlaubnis nach § 11 ist für entsprechende Tätigkeiten gesetzlich vorgeschrieben und sollte für alle, die tiergestützt arbeiten, selbstverständlich sein. Sie steht für Sachkunde, Qualität und einen respektvollen Umgang mit unseren tierischen Partnern.
Ich freue mich darauf, gemeinsam mit Alfi (Border Collie/Akita Inu) viele Menschen auf ihrem therapeutischen Weg begleiten zu dürfen. 🐶💚
Aus dem Wortlaut der Erlaubnis:
„Erlaubnis für die Durchführung von tiergestützter Intervention/Päadagogik mit dem Hund „Alfi“, geb. am 24.01.2019 […], in der Praxis für Ergotherapie in 54552 Darscheid sowie im mobilen Einsatz bei den Patienten zuhause.“











